Elektronischer Institutsvermerk

Der elektronische Institutsvermerk richtet sich zum Beispiel an Behörden, Pensionskassen und Arbeitgeber*innen.

Allgemeine Informationen

Der elektronische Institutsvermerk ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (qualifiziert elektronisch signiert gemäß §2 Signaturgesetz) der bank99 AG. Dieser Vermerk wird von der bank99 AG auf bankbestätigte Formulare und andere Dokumente sichtbar angebracht. So ist für den*die Empfänger*in erkennbar, dass es sich um ein durch die bank99 AG gezeichnetes Dokument handelt.

Der elektronische Institutsvermerk wird visuell durch die Bildmarke der bank99 AG (vergleichbar einem "Rundstempel") und einem Hinweis, dass das Dokument elektronisch signiert wurde, dargestellt. Dadurch wird versichert, dass das Dokument von der bank99 AG erstellt wurde.

Darstellung des elektronischen Institutsvermerks

Die bank99 AG verwendet für die Darstellung des elektronischen Institutsvermerks einen Signaturblock. Dieser wird am Ende eines Formulars oder eines Dokuments angebracht. Hier ist ein Beispiel dieses Signaturblocks zu sehen.

Information zur Prüfung

Prüfung einer elektronisch signierten PDF-Datei

Der elektronische Institutsvermerk kann unter www​.signaturpruefung​.gv​.at überprüft werden.

Prüfung eines Ausdrucks mit Signaturblock

Das ausgedruckte Dokument kann bei der bank99 AG verifiziert werden. Dabei trifft die bank99 AG nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihr Dokument handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:

  • per E-Mail (Scan des Dokuments) an info@​bank99​.at mit dem Betreff: "Verifizierungsanfrage für elektronischen Institutsvermerk"

  • postalisch (Kopie) an:
    bank99 AG
    Praterstraße 31
    1020 Wien