Aktualisiert am 29. März 2022·in Geld im Alltag, Unbezahlbares Wissen·4 Minuten Lesezeit

Gut zu wissen: Steuer­ausgleich, Homeoffice und Corona

2021 war ja schon wieder ein besonderes Jahr – Grund dafür war immer noch die Corona-Pandemie. Das hat dazu geführt, dass die meisten von uns weiterhin mehr im Homeoffice gearbeitet haben. 🏠 Dank Homeoffice-Pauschale kannst du dir für deine Büro-Einrichtung zuhause Geld beim Steuerausgleich zurückholen. 💸

Die eigenen 4 Wände kennen wir alle nach über 2 Jahren Corona-Pandemie nur zu gut. 🖼️ Kein Wunder, denn wir haben ja nicht nur den Großteil unserer Freizeit, sondern auch viele Arbeitsstunden zuhause im Homeoffice verbracht.

Ergonomie? Bitte auch zuhause!

Auch bei deinem Arbeitsplatz im Homeoffice ist es wichtig, dass du auf eine ergonomische Büroausstattung achtest.

Ergonomie = [...] schafft die Voraussetzungen für eine Anpassung der Arbeit an den Menschen sowie umgekehrt. Diese Anpassung liegt sowohl im Bereich der körpergerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, der Beschränkung der Beanspruchung durch die Arbeit auf ein zulässiges Maß und der Gestaltung der Umwelteinflüsse, als auch im Bestreben nach einem wirtschaftlicheren Einsatz menschlicher Fähigkeiten.

Gabler Wirtschaftslexikon

Zur ergonomischen Büroausstattung gehören zum Beispiel Schreibtisch (Tipp: höhenverstellbar, so dass du auch im Stehen daran arbeiten kannst), Bürosessel, ergonomische Maus, Schreibtischlampe oder Fußstütze. 🪑 All diese Dinge sollen dazu beitragen, dass du auch im Homeoffice gut arbeiten kannst und deine Gesundheit nicht darunter leidet. 🙂 Während viele Unternehmen Arbeitslaptop und -handy zur Verfügung stellen, mussten Büromöbel für das Homeoffice bisher selbst bezahlt werden.

Jetzt aber zur guten Nachricht: Dank dem Homeoffice-Pauschale kannst du deine Ausgaben beim Steuerausgleich angeben und dir Geld vom Finanzamt zurückholen. 🥳

Übrigens: In Österreich heißt es tatsächlich das Homeofficepauschale - wieder was gelernt, oder? 😉

Änderungen ab dem Veranlagungsjahr 2021: bis zu € 600 für Werbungskosten und Büromöbel

Nun ist es soweit - seit 1. März 2022 kannst du den Steuerausgleich für 2021 machen. Nun greifen weitere Neuerungen des schon in 2020 beschlossenen Homeoffice-Pauschale.

Für jeden Arbeitstag, den du ab 2021 im Homeoffice verbringst, kannst du pauschal € 3 als Werbungskosten angeben. Werbungskosten sind Ausgaben, die deinen Beruf und Arbeitsalltag betreffen. 📔 Allerdings ist das auf 100 Tage im Jahr begrenzt – du kannst also maximal € 300 pro Jahr als Homeoffice-Kosten beim Steuerausgleich angeben. Bei dem Homeoffice-Pauschale geht es um alle weiteren Werbungskosten, die durch deine Arbeit von zuhause entstehen und für die du keinen Kostenersatz deines*deiner Arbeitgeber*in bekommst. Also zum Beispiel Strom, Heizung und Internet. 🔌

Aber auch die Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Laptop oder Smartphone gehören dazu. 💻 Wenn du diese Arbeitsmittel nicht von dein*er Arbeitgeber*in bekommst, dann steht dir stattdessen ein steuerfreier Kostenersatz zu. Auch hier sind das wieder bis zu € 300 im Jahr bei maximal € 3 an 100 Tagen. Wenn du weniger Geld als € 300 für diese Dinge von deinem*deiner Arbeitgeber*in zurück bekommst, kannst du den Differenzbetrag – also den Rest – für das Werbungskostenpauschale bei deinem Steuerausgleich absetzen. 💶

Zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschale kannst du 2021 die Ausgaben für deine ergonomischen Büromöbel bis maximal € 300 beim Steuerausgleich angeben.

Homeoffice-Pauschale ab 2020: bis zu € 300 für Büromöbel

Seit April 2021 gibt es in Österreich das Homeoffice-Pauschale, das für die Arbeitnehmer*innenveranlagung ab 2021 gilt. 📆 Da du deinen Steuerausgleich ja immer für das vergangene Jahr einreichst, sind so Mehrkosten für dein Homeoffice in der Corona-Pandemie von 2020 und 2021 abgedeckt.

Möchtest du in unserem Blogbeitrag mehr dazu erfahren, was es mit dem Steuerausgleich auf sich hat und wie du ihn am besten erledigst? 👇

Hast du dir schon zu Beginn der Coronakrise einen neuen Schreibtisch gekauft? Für die Jahre 2020 und 2021 stehen dir insgesamt € 300 als absetzbarer Betrag für das Homeoffice-Pauschale zu. 💰 Pro Jahr kannst du davon € 150 angeben. Die Regelung ist aktuell bis 2023 befristet.

Voraussetzung dafür ist, dass du pro Jahr mindestens 26 Tage von zuhause gearbeitet hast. 🏠 Das Homeoffice-Pauschale reichst du mit dem Formular L1 HO ein – das geht bequem über Finanzonline oder natürlich auch per Post an das Finanzamt. 🖱️

Klingt kompliziert? 🤔 Mit einem Beispiel wird das bestimmt gleich viel klarer:

Nehmen wir mal an, dein im Jahr 2020 extra fürs Homeoffice angeschaffter Schreibtisch hat € 400 gekostet. Dann kannst du beim Steuerausgleich für 2020 € 150 davon absetzen. Und für das Jahr 2021 kannst du wieder € 150 angeben. So bekommst du für die 2 Jahre € 300 im Rahmen des Homeoffice-Pauschale vom Finanzamt zurück. 👍

Übrigens: auch wenn du deinen Steuerausgleich für 2020 schon gemacht hast, kannst du deine Kosten für ergonomische Büroausstattung nachträglich noch einreichen.

Sind noch Fragen offen geblieben? ❓ Hier findest du eine ausführliche Liste des Bundesministeriums für Finanzen mit vielen Fragen und Antworten zum Thema Homeoffice-Pauschale. 👇

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